Führungspositionen einnehmen, Lehrlinge ausbilden oder ein aufbauendes Berufsstudium: Der Meisterbrief ermöglicht Ihnen viele attraktive Berufswege. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance: Besuchen Sie die B.F.W. Meisterschule und absolvieren unsere Vollzeit-Lehrgänge!
Nach der neuen Handwerksordnung müssen Sie keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle mehr nachweisen, sondern können sich direkt nach der Gesellenprüfung zur Meisterschule in Vollzeit für die Ausbilder-Eignungsprüfung (anerkannt für den Teil IV der Meisterprüfung) und für die Prüfung Fachmann HwO (anerkannt für den Teil III der Meisterprüfung) anmelden.
Als Meister beziehungsweise Meisterin sind Sie berechtigt, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende zu unterweisen. Sie erhalten mit der Weiterbildung zum Meister eine qualifizierte Ausbildung in kundenorientiertem Handeln, fachkompetenter Betriebs- und Personalführung sowie Betriebswirtschaft. Weiterhin gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meister. So können Sie zum Beispiel auch ohne Abitur ein fachgebundenes Hochschulstudium aufnehmen.
Wir bieten Ihnen in unserer Meisterschule die Vollzeit-Teilnahme an unseren Fachmann HwO- und AdA-Lehrgängen an. Die Meisterprüfung wird in vier Teile gegliedert.
Wann und wie Sie sich auf die Teile Ihrer Meisterprüfung vorbereiten, bestimmen Sie selbst. Sie können zum Beispiel die fachlichen Teile (I und II) zeitlich zusammenhängend in einem Lehrgang besuchen, ohne die Teile III und IV desselben Kurses mit buchen zu müssen.
Seit dem Sommersemester 2010 dürfen Handwerksmeister an allen Hochschulen des Landes unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Unproblematisch ist also beispielsweise das Maschinenbau- oder Betriebswirtschaftsstudium für einen Mechanikermeister. Gesellen mit dreijähriger Berufserfahrung erhalten einen fachgebundenen FH-Zugang. Weitere Informationen erhalten Sie beim Innenministerium des Landes NRW. Die B.F.W. Meisterschule und ihre qualifizierten Vollzeit-Lehrgänge sind daher das perfekte Sprungbrett für Ihre akademische Laufbahn.
Gemäß den Anlagen A und B1 der Handwerksordnung sind die verschiedenen Gewerke in zulassungspflichtig und zulassungsfrei wie folgt aufgeteilt:
Zulassungspflichtige Gewerke
Apparate- und Behälterbauer
Augenoptiker
Betonstein- und Terrazzohersteller
Böttcher
Boots- und Schiffbauer
Drechsler- und Holzspielzeugmacher
Elektromaschinenbauer
Fleischer
Fliesenleger/Plattenleger/Mosaikleger
Glasbläser und Glasapparatebauer
Installateur und Heizungsbauer
Landmaschinenmechaniker
Lichtreklame- und Schilderhersteller
Ofen- und Luftheizungsbauer
Orgel- und Harmoniumbauer
Orthopädietechniker
Parkettleger
Raumausstatter
Seiler
Sonnenschutz- und Rollladentechniker
Vulkaniseure und Reifenmechaniker