Informationen zur Meisterschule
Der Meisterbrief
Meisterschule in Vollzeit absolvieren und Karrierechancen verbessern
Qualifiziertes Lehrpersonal und erprobte Lehrpläne:
Führungspositionen einnehmen, Lehrlinge ausbilden oder ein aufbauendes Berufsstudium: Der Meisterbrief ermöglicht Ihnen viele attraktive Berufswege. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance: Besuchen Sie die Meisterschule und absolvieren unsere Vollzeit-Lehrgänge!
Nach der neuen Handwerksordnung müssen Sie keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle/Gesellin mehr nachweisen, sondern können sich direkt nach der Gesellenprüfung zur Meisterschule in Vollzeit für die Ausbilder-Eignungsprüfung (anerkannt für den Teil IV der Meisterprüfung) und für die Prüfung Fachmann/-frau HwO (anerkannt für den Teil III der Meisterprüfung) anmelden.
Als Meister beziehungsweise Meisterin sind Sie berechtigt, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende zu unterweisen. Sie erhalten mit der Weiterbildung zum Meister oder zur Meisterin eine qualifizierte Ausbildung in kundenorientiertem Handeln, fachkompetenter Betriebs- und Personalführung sowie Betriebswirtschaft. Weiterhin gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meister/Meisterinnen. So können Sie zum Beispiel auch ohne Abitur ein fachgebundenes Hochschulstudium aufnehmen.
Information zur Meisterschule: Aufbau der Vollzeit-Lehrgänge
Wir bieten Ihnen in unserer Meisterschule die Vollzeit-Teilnahme an unseren Fachmann/-frau HwO- und AdA-Lehrgängen an. Die Meisterprüfung wird in vier Teile gegliedert.
Teil I: fachpraktischer Teil
Teil II: fachtheoretischer Teil
Fachmann/-frau HwO: anerkannt für den allgemein-theoretischen Teil III
AdA-Ausbildung der Ausbilder: anerkannt für den allgemein-theoretischen Teil IV.
Wann und wie Sie sich auf die Teile Ihrer Meisterprüfung vorbereiten, bestimmen Sie selbst. Sie können zum Beispiel die fachlichen Teile (I und II) zeitlich zusammenhängend in einem Lehrgang besuchen, ohne die Teile III und IV desselben Kurses mit buchen zu müssen.
Anschließendes Studium nach der Meisterschule in Vollzeit möglich?
Seit dem Sommersemester 2010 dürfen Handwerksmeister/-in an allen Hochschulen des Landes unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Unproblematisch ist also beispielsweise das Maschinenbau- oder Betriebswirtschaftsstudium für eine/n Mechanikermeister/-in. Gesellen und Gesellinen mit dreijähriger Berufserfahrung erhalten einen fachgebundenen FH-Zugang. Weitere Informationen erhalten Sie beim Innenministerium des Landes NRW. Die Meisterschule und ihre qualifizierten Vollzeit-Lehrgänge sind daher das perfekte Sprungbrett für Ihre akademische Laufbahn.
Gemäß den Anlagen A und B1 der Handwerksordnung sind die verschiedenen Gewerke in zulassungspflichtig und zulassungsfrei wie folgt aufgeteilt:
Zulassungspflichtige Gewerke
Apparate- und Behälterbauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Böttcher
Drechsler- und Holzspielzeugmacher
Fliesenleger/Plattenleger/Mosaikleger
Glasbläser und Glasapparatebauer
Glasveredler
Installateur und Heizungsbauer
Lichtreklame- und Schilderhersteller
Orgel- und Harmoniumbauer
Parkettleger
Seiler
Sonnenschutz- und Rollladentechniker
Vulkaniseure und Reifenmechaniker

