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Bildungsurlaub

Die meisten deutschen Bundesländer haben im Rahmen verschiedener Gesetzgebungen Landesgesetze erlassen, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben.

Alle diese Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus (außer Saarland). Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt und kann auch für zwei Jahre (also 10 Tage) zusammengefasst werden. Eine Voraussetzung für die Gewährung von Bildungsurlaub ist allerdings die Anerkennung der Bildungseinrichtung gemäß § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Diese Anerkennung haben wir durch die Bezirksregierung Detmold erhalten. Sie sind daher berechtigt, Bildungsurlaub für durch uns durchgeführte Veranstaltungen zu beantragen.

Das Bildungsurlaubsgesetz NRW können Sie hier online einsehen.

Das Bildungsurlaubsgesetz Niedersachsen können Sie hier online einsehen.