Meister-BAföG

Wer glaubt, BAföG wäre nur etwas für Studenten, liegt falsch. Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss erreichen wollen, die diesbezügliche Fortbildung allerdings nicht selbständig finanzieren können, entsprechend unterstützt. Dabei erhalten die Geförderten nicht nur ein zinsgünstiges Darlehn oder Unterhalt für die Dauer der Fortbildung, sondern auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss! Sowohl Teil-, als auch Vollzeitkurse sind diesbezüglich förderwürdig. Für beide Arten sowie die Prüfungsgebühren gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Beitrag zum Lebensunterhalt hingegeben richtet sich auch nach Einkommen und Vermögen und besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt bis zu 10.226 Euro. Davon werden 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.

Die Anträge können bei den Handwerkskammern angefordert werden. Das sogenannte Formblatt B ist Bestandteil des Antrages und wird nach Anmeldung durch uns ausgefüllt. Gerne sind wir Ihnen auch bei der gesamten Beantragung behilflich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder hier bzw. unter der gebührenfreien Hotline: 0800-62236345.

Auf der Internetseite www.meister-bafoeg.info können Sie zur besseren Orientierung auch einzelne Fallbeispiele einsehen.