Der Meisterbrief
ein international anerkanntes Qualitätssiegel
Als Meister/Meisterin sind Sie berechtigt, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und Auszubildende auszubilden. Nutzen Sie Ihre Chance ! Sie erhalten mit der Weiterbildung zum Meister/zur Meisterin eine gründliche Ausbildung in kundenorientiertem Handeln, fachkompetenter Betriebs- und Personalführung sowie Betriebswirtschaft.
Zögern Sie nicht länger, starten Sie mit Ihrer Meisterausbildung!
Nach der neuen Handwerksordnung müssen Sie keine mehrjährige Tätigkeit als Geselle mehr nachweisen, sondern können sich direkt nach der Gesellenprüfung zur Meisterschule - bei uns für die Ausbilder-Eignungsprüfung (anerkannt für den Teil IV der Meisterprüfung) und für den Prüfung Fachkaufmann Handwerkswirtschaft (anerkannt für den Teil III der Meisterprüfung) anmelden.
Zur Information:
Die Meisterprüfung wird in vier Teilen angeboten:
Teil I: Fachpraxis (fachlicher Teil)
Teil II: Fachtheorie (fachlicher Teil)
Fachkaufmann, anerkannt für den allgemein-theoretischer Teil III
AdA Berufs- und Arbeitspädagogik, anerkannt für den allgemein-theoretischer Teil IV
Wann und wie Sie sich auf die Teile Ihrer Meisterprüfung vorbereiten, bestimmen Sie selbst. Sie können z.B. die fachlichen Teile (Teile I und II) zeitlich zusammenhängend in einem Lehrgang besuchen, ohne die Teile III und IV desselben Kurses mit buchen zu müssen.
Wir bieten Ihnen in unserer Meisterschule die Teilnahme am Fachkaufmann und AdA in Vollzeit- und Teilzeitlehrgängen an.
Weiterhin gibt es hervorragende Karrieremöglichkeiten für hochqualifizierte Meisterinnen und Meister. So können Sie z.B. auch ohne Abitur ein fachgebundenes Hochschulstudium aufgenommen werden.
Mit Start des Sommersemesters 2010 dürfen Handwerksmeister an allen Hochschulen des Landes unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung und ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem Fach, das ihrer Ausbildung entspricht, aufnehmen. Unproblematisch ist also beispielsweise das Maschinenbau- oder Betriebswirtschaftsstudium für einen Mechanikermeister. Gesellen mit dreijähriger Berufserfahrung erhalten einen fachgebundenen FH-Zugang.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Innenministerium des Landes NRW.
| Zulassungspflichtige Gewerke | Zulassungsfreie Gewerke | |
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Augenoptiker Bäcker Boots- und Schiffbauer Brunnenbauer Büchsenmacher Chirurgiemechaniker Dachdecker Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Feinwerkmechaniker Fleischer Friseure Gerüstbauer Glasbläser und Glasapparatebauer Glaser Hörgeräteakustiker Informationstechniker Installateur und Heizungsbauer Kälteanlagenbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Klempner Konditoren Kraftfahrzeugtechniker Landmaschinenmechaniker Maler und Lackierer Maurer und Betonbauer Metallbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Orthopädieschuhmacher Orthopädietechniker Schornsteinfeger Seiler Steinmetzen und Steinbildhauer Straßenbauer Stukkateure Tischler Vulkaniseure und Reifenmechaniker Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Zahntechniker Zimmerer Zweiradmechaniker
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Behälter- und Apparatebauer Betonstein- und Terrazzohersteller Böttcher Brauer und Mälzer Buchbinder Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Damen- und Herrenschneider Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Edelsteinschleifer und -graveure Estrichleger Feinoptiker Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Fotografen Galvaniseure Gebäudereiniger Glas- und Porzellanmaler Glasveredler Gold- und Silberschmiede Graveure Holzbildhauer Korbmacher Kürschner Metall- und Glockengießer Metallbildner Modellbauer Modisten Müller Parkettleger Raumausstatter Rolladen- und Jalousiebauer Sattler und Feintäschner Schneidwerkzeugmechaniker Schuhmacher Segelmacher Siebdrucker Sticker Textilreiniger Uhrmacher Wachszieher Weber Weinküfer
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